AGB

  1. Geltungen der Bedingungen

    (1) Die Angebote, Leistungen und Lieferungen der Firma Ing.Art Medien- und Veranstaltungstechnik GmbH, im Folgenden nur Ing.Art GmbH genannt, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

    (2) Bei Erteilung eines Auftrages erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Verzicht auf einen späteren Widerruf als allein verbindlich an. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware gelten diese Bedingungen als angenommen.

    (3) Hinweisen des Käufers auf seinen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Letztere verpflichten Ing.Art GmbH auch dann nicht, wenn im Einzelfall nicht mehr ausdrücklich widersprochen wird.

    (4) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur rechtens, wenn Ing.Art GmbH sie schriftlich bestätigt. Der Verzicht auf dieses Formerfordernis bedarf der Schriftform.

  2. Angebot und Vertragsabschluss

    (1) Die Angebote von Ing.Art GmbH sind freibleibend und unverbindlich.

    (2) Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung von Ing.Art GmbH. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabrede. Lehnt Ing.Art GmbH nicht binnen zwei Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung jedoch auch als erteilt. Jede Lieferung gilt als Bestätigung der Bestellung. Die Angebote, Auftragsbestätigungen. Lieferscheine und Rechnungen von Ing.Art GmbH bedürfen keiner Unterschrift. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn Ing.Art GmbH nach Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung versandt hat.

    (3) Alle Angaben, Abbildungen, Maße und Gewichte, Daten oder Leistungsbeschreibungen in Preislisten, Rundschreiben, Anzeigen, Katalogen oder Angeboten sind verbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

    (4) Geringfügige oder technische unvermeidbare Toleranzen gegenüber den Vorschriften des Bestellers oder den genehmigten Mustern, sowie gegenüber den qualitativen Angaben und technischen Zusagen, sind zulässig. Sie berechtigen nicht zu Beanstandungen, handelsübliche Abweichungen in Beschaffenheit, Güte, Menge und Farbe sind zulässig.

  3. Preise, Rechnungen und Zahlung

    (1) Alle Preise gelten zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

    (2) Soweit sich bei Aufträgen mit einer Lieferzeit von mehr als vier Monaten die, in der Auftragsbestätigung zugrunde gelegten Preisfaktoren wie Materialkosten, Löhne oder Energiekosten, Abgaben und so weiter einschließlich der jeweiligen kostenspezifischen Nebenkosten bis zum Lieferdatum ändern, ist Ing.Art GmbH berechtigt die Preise anzugleichen.

    (3) Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager Berlin. Auf Wunsch des Käufers erfolgt die Zusendung der Ware. Die Kosten für Transport und Transportversicherung gehen zu Lasten des Käufers.

    (4) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von Ing.Art GmbH innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.

    (5) Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Ing.Art GmbH über den Betrag verfügen kann. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich Ing.Art GmbH ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber, Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.

    (6) Bei Zahlungsverzug des Käufers ist Ing.Art GmbH berechtigt, Verzugszinsen mit 4 % p. a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, es sei denn, einer der Vertragspartner weist einen höheren oder geringeren Zinsschaden nach.

    (7) Bei Zahlungsschwierigkeiten des Käufers, insbesondere auch bei Zahlungsverzug, Scheck- oder Wechselprotest, ist Ing.Art GmbH berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen, alle offen stehenden- auch gestundeten - Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und gegen Rückgabe zahlungshalber entgegengenommener Wechsel Barzahlung oder
    Sicherheitsleistungen zu verlangen.

    (8) Für den Fall der Nichterfüllung des Vertrages durch den Käufer, des Rücktrittes vom Kaufvertrag durch Ing.Art GmbH gem. § 455 BGB (Eigentumsvorbehalt) ist Ing.Art GmbH berechtigt 20 % des Kaufpreises zzgl. der jeweils gültigen MWSt. zzgl. verauslagter Verpackungs- und Fracht- sowie Rückfrachtkosten als Schadensersatz zu fordern. Den Vertragsparteien bleibt es unbenommen, im Einzelfall einen geringeren oder höheren Schaden nachzuweisen.

    (9) Teillieferungen werden vollständig berechnet und berechtigen den Käufer nicht, die Zahlung bis zur vollständigen Auslieferung zurückzuhalten.

  4. Liefer- und Leistungszeit

    (1) Liefertermine, die in der Auftragsbestätigung von Ing.Art GmbH nicht ausdrücklich als verbindliche Liefertermine bezeichnet sind, sind unverbindlich.

    (2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die Ing.Art GmbH die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw. auch wenn sie bei Lieferanten von Ing.Art GmbH eintreten, hat Ing. Art GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Ing.Art die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

    (3) Dauert die Behinderung länger als drei Monate, ist der Käufer nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

    (4) Befindet sich Ing.Art GmbH wegen Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine im Verzug, besteht ein Schadensersatzanspruch nur, wenn die Verzögerung auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Ing.Art GmbH bzw. deren Erfüllungsgehilfen beruht.

    (5) Ing.Art GmbH ist jederzeit zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, die Mehrkosten hierfür werden jedoch von Ing.Art GmbH getragen.

  5. Transport und Versand

    (1) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Kosten für den Versand vom Käufer zu tragen.

    (2) Die Wahl der Versandart wird, wenn nicht anders vereinbart, von Ing.Art GmbH unter Berücksichtigung der Zweckmäßigkeit und der Kosten bestimmt.

  6. Verpackung

    (1) Soweit in Preisliste oder Auftragsbestätigung nicht anders vermerkt, schließen die Preise handelsübliche Verpackung ein.

    (2) Die Lieferung erfolgt entweder in Einwegverpackungen, die nicht zurückgenommen werden, oder in Leihverpackungen (Kisten, Paletten und dergleichen), welche ohne schuldhaftes Verzögern zu entleeren und je nach Vereinbarung, in einwandfreiem Zustand an Ing.Art GmbH zurückzusenden bzw. zur Abholung bereitzustellen sind.

    (3) Bei Verlust oder Beschädigung der Leihverpackungen oder einzelner Teile trägt der Käufer die anteiligen oder vollen Wiederbeschaffungskosten.

  7. Gefahrübergang

    (1) Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder das Lager von Ing.Art GmbH zwecks Versendung verlassen hat. Wird der Versand verzögert oder unmöglich aus Gründen, die nicht von Ing.Art GmbH zu vertreten sind, geht die Gefahr mit dem Zugang der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

    (2) Wird Ware aus Gründen, die nicht von Ing.Art GmbH zu vertreten sind, zurückgenommen, so geht die Gefahr erst bei Eintreffen der Ware bei Ing.Art GmbH auf diese über.

    (3) Der Käufer hat die Lieferung unverzüglich auf Transportschäden zu überprüfen und etwaige Schäden dem Transportunternehmen, sowie Ing.Art GmbH zu melden (vgl. § 60 ADSp).

  8. Eigentumsvorbehalt

    (1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen Ing.Art GmbH und dem Kunden das Eigentum von Ing.Art GmbH. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldozielung und deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht.

    (2) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt, eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet. Der Käufer ist verpflichtet, beim Weiterverkauf von Vorbehaltsware die Rechte von Ing.Art GmbH zu sichern.

    (3) Der Käufer tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware schon jetzt an Ing.Art GmbH ab, diese Abtretung wird angenommen. Ungeachtet der Abtretung und des Einziehungsrechtes von Ing.Art GmbH ist der Käufer zur Einziehung berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen gegenüber Ing.Art GmbH nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät.

    (4) Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, gleich ob ohne oder nach Vereinbarung, Verbindung u. ä. mit anderen Waren weiterveräußert, so gilt die unter (3) vereinbarte Voraussetzung nur in Höhe des teilwertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit anderen Waren veräußert wird. Auf Verlangen hat der Käufer Ing.Art GmbH die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.

    (5) Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter an der Vorbehaltsware hat der Käufer Ing.Art GmbH unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention benötigten Unterlagen zu unterrichten. Etwaige Kosten für Interventionen trägt der Käufer.

    (6) Bei Zahlungseinstellung, Anmeldung oder Eröffnung des Konkurses, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahren erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware sowie die Ermächtigung zum Einzug der angetretenen Forderung.

    (7) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Ing.Art nach Mahnung zur Rücknahme der Ware berechtigt. Der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet.

    (8) Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes oder des bereits erworbenen Anwartschaftsrechtes durch Ing.Art GmbH gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.(9) Ing.Art GmbH verpflichtet sich, die ihr nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen nach ihrer Wahl auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 20 % oder mehr übersteigt.

    (10) Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten gegen Elementargewalten und Sachschäden sowie Einbruchdiebstahl versichern zu lassen.

  9. Gewährleistung und Haftung

    (1) Ing.Art GmbH gewährleistet, dass die Ware frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate und beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen von Ing. Art GmbH nicht befolgt, Änderungen an der Ware vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.

    (2) Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware Ing.Art GmbH schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb dieser Frist entdeckt werden können, sind Ing.Art GmbH unverzüglich nach Erkennen schriftlich anzuzeigen.

    (3) Im Falle einer Mängelrüge des Käufers hat dieser das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Nachbesserung an Ing.Art GmbH zu senden. Erfolgt eine Mängelbeseitigung ohne Rücksendung der defekten Teile durch den Käufer selbst, beschränkt sich der Gewährleistungsanspruch auf den Ersatz der defekten Teile. Verlangt der Käufer, dass die Nachbesserungsarbeiten an einem bestimmten Ort vorgenommen werden, kann Ing.Art GmbH diesem Verlangen entsprechen, wobei Arbeitszeit- und Reisekosten vom Käufer zu tragen sind.

    (4) Ing.Art GmbH ist berechtigt, statt Reparaturen einen Austausch der mangelhaften Ware gegen solche gleicher Art und Güte vorzunehmen.

    (5) Bei endgültigem Fehlschlag der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Käufer berechtigt, Minderung oder Wandlung zu verlangen.

    (6) Gewährleistungsansprüche stehen nur dem Käufer zu und sind nicht abtretbar.

    (7) Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, es sei denn, es kann ein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Ing.Art GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen nachgewiesen werden.

  10. Sonstiges

    (1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Ing.Art GmbH und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

    (2) Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ausschließlich das AG Cottbus.

    (3) Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Verbindlichkeiten ist Berlin.

    (4) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen rechtsunwirksam sein oder werden, wo wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die rechtswirksame Bestimmung ist durch eine dem Sinn entsprechende Bestimmung zu ersetzen. Beruht die Ungültigkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, so tritt an ihre Stelle das gesetzliche Maß.

Berlin, September 2007.

Besondere Geschäftsbedingungen für das Mietgeschäft

Ein Mietgeschäft kommt nur durch schriftliche Auftragserteilung des Kunden und schriftliche Auftragserteilung von Ing.Art Medien- und Veranstaltungstechnik GmbH zustande. Diese Vereinbarung enthält klare Absprachen über Geräteumfang, Preise, Tansportwege und Kostenübernahme.

Die Berechnung der Mietleistung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, vom Tage der Bereitstellung an bis zur physischen Rücknahme des Mietgegenstandes durch Ing.Art Medien und Veranstaltungstechnik GmbH. Angebrochene Tage werden als ganze Tage berechnet.

Vom Auftraggeber geforderte, jedoch nicht benutzte (bei Rückgabe noch versiegelte) Reservegeräte werden mit 50 % des Mietpreises in Rechnung gestellt.

Ist ein Mietvertrag durch Auftragserteilung zwischen dem Kunden und Ing.Art Medien- und Veranstaltungstechnik GmbH zustande gekommen, so werden für Stornierungen bis zu 8 Tagen vor Mietbeginn 75 % des vereinbarten Mietpreises berechnet, für spätere Stornierungen der volle vereinbarte Mietpreis.

Der Mieter hat bei Übernahme der Mietgegenstände diese auf ihren einwandfreien Zustand zu überprüfen. Bei technischen Defekten während der Mietzeit wird Ing.Art Medien- und Veranstaltungstechnik GmbH schnellstmöglich Ersatz beschaffen, bzw. notwendige Reparaturen durchführen. Gegebenenfalls anfallende Transport- oder Reisekosten zum Einsatzort und zurückgehen zu Lasten des Mieters.

Nichterfüllung der Mietvereinbarung infolge höherer Gewalt, Transportverzögerungen, technischer Defekte oder anderer Ereignisse, die nicht von Ing.Art Medien- und Veranstaltungstechnik GmbH zu vertreten sind, schließt jegliche Schadenersatzforderung des Mieters gegenüber Ing.Art Medien- und Veranstaltungstechnik GmbH aus.

Ing.Art Medien- und Veranstaltungstechnik GmbH hat das Recht, Mietvorauszahlungen, Kautionsleistungen oder Bereitstellung einer Bankbürgschaft bis zur Höhe des Neuwertes der Mietsache zu verlangen. Der Mieter ist verpflichtet, die Eigentumsrechte von Ing.Art Medien und Veranstaltungstechnik an der Mietsache zu wahren. Dies gilt insbesondere auch bei der Weitervermietung an Dritte.

Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit an der Mietsache durch äußere Einflüsse, unsachgemäße Bedienung oder technische Eingriffe durch den Mieter bzw. Dritte verursacht werden. Bei Verlust oder Diebstahl haftet der Mieter gegenüber Ing.Art Medien und Veranstaltungstechnik GmbH mit dem jeweils vom Hersteller empfohlenen Endverbraucherpreis des Mietgegenstandes.

Diese Mietbedingungen gelten in Ergänzung zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ing.Art Medien- und Veranstaltungstechnik, die durch Auftragserteilung durch den Kunden ausdrücklich und ausschließlich anerkannt werden. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten und Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus Mietverträgen ist für Vollkaufleute ausschließlich das AG Cottbus.

Berlin September 2007

Rahmenbedingungen für Mietbühnen

Bei Ing.Art zählt nicht nur die Qualität der Bühnen, auch der Aufbau und die technischen Rahmenbedingungen einer Bühnenkonstruktion erfordern höchste Sicherheitsmaßnahmen. Damit Ihre Veranstaltung perfekt abläuft und Ihren Gästen in guter Erinnerung bleibt, ist es uns wichtig dass diese Rahmenbedingungen zuvor abgeklärt sind, um alle Beteiligten von unliebsamen Überraschungen zu bewahren.
Die Rahmenbedingungen für Bühnen finden Sie hier als Download (290kb, PDF)

 

Ing.Art Medien- und Veranstaltungstechnik GmbH

Heinersdorfer Str. 5C
14979 Grossbeeren

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Vermietpreisliste 2019 zum Download

 

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